Ausschüsse des StuRa


Gemäß §8 (1) der Satzung des StudentInnenRates können Ausschüsse eingesetzt werden, die dem StudentInnenRat rechenschaftspflichtig sind. Diese Ausschüsse können dem StuRa Empfehlungen aussprechen (vgl. §8 (2) der Satzung).


Folgende Ausschüsse sind derzeit vom StudentInnenRat eigesetzt: