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Anwesenheits“pflicht“

Nach wie vor kursiert an der Uni das hartnäckige Gerücht, Studierende wären verpflichtet, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen.

Diese angebliche „Anwesenheitspflicht“ gilt jedoch nur in Veranstaltungen wie bspw. Laborpraktika.

In den allermeisten Fällen jedoch ist diese Aussage schlichtweg falsch.

Eine gängige Praxis unter einigen Dozierenden ist es leider, diese Listen als Druckmittel zu benutzen, damit Studierende an ihre Veranstaltungen regelmäßig besuchen.

Infos zur Rechtslage

 

Trotz nicht vorhandener Anwesenheitspflicht ist die Führung von Anwesenheitslisten leider nach wie vor erlaubt. Was allerdings logischerweise nicht passieren darf, ist, dass aus den Listen irgendeine Konsequenz gezogen wird, wie beispielsweise der Ausschluss von Prüfungen, nachteilige Behandlung der Studierenden etc.
Das hat den Hintergrund, dass es im Sächsischen Hochschulgesetz, ergo auch in Prüfungsordnungen, keine rechtliche Grundlage für eine Anwesenheitspflicht gibt.

Die Dozierenden argumentieren an dieser Stelle gerne, gerade weil dazu nichts im Gesetz stünde, könnten sie ja machen was sie wollten. Lasst euch davon nicht beirren: Was nicht drin steht, gibt es nicht. Punkt.

Bestätigt wird diese Ansicht auch von der Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Prof. Sabine von Schorlemer, außerdem von Altmagnifizenz Prof. Franz Häuser sowie von der amtierenden Rektorin Prof. Beate Schücking.

Was ihr selbst gegen die Anwesenheitslisten tun könnt

Aufklärung! Am besten direkt in den Veranstaltungen über den Sachverhalt und die rechtliche Lage informieren, sodass auch alle anderen Bescheid wissen.

Es stimmt: niemand kann den Lehrenden verbieten, diese Listen zu führen.

Aber: Niemand kann euch zwingen, euch in die Listen einzuschreiben. Viele Studierende tun dies, weil sie sich von Dozierenden einschüchtern lassen und denken, sie wären verpflichtet, sich einzutragen. Viele haben auch Angst, bei der Korrektur der Prüfungen benachteiligt zu werden, wenn sie eine Unterschrift verweigern.

Dagegen gibt es ein einfaches Mittel:
Wenn alle Studis eines Kurses gesammelt die Anwesenheitslisten boykottieren, kann auch kein*e Einzelne*r benachteiligt werden und man kann ja schlecht den ganzen Kurs durchrasseln lassen.

Wenns dennoch Probleme gibt

Wer trotz alledem Schwierigkeiten mit Dozierenden bekommt, die beispielsweise eine Bestätigung der Teilnahme oder die Prüfungszulassung verweigern, kann sich gerne an das Referat für Hochschulpolitik des StuRa wenden.

Wir sind mittlerweile (leider) Expert*innen auf dem Gebiet und wissen, an wen wir uns im Zweifelsfall wenden müssen.

Zitate

Die Führung von Anwesenheitslisten zur Ermittlung, ob Studierende regelmäßig Lehrveranstaltungen, Seminaren oder Ähnlichem beigewohnt haben, ist nur auf freiwilliger Basis zulässig. Insbesondere darf der Nachweis einer regelmäßigen Teilnahme von Studierenden an solchen Veranstaltungen nicht zur Voraussetzung einer Zulassung zu Hochschulprüfungen gemacht werden.“

(Prof. Sabine von Schorlemer, Sächsische Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, am 10. Dezember 2009)

„Das Rektorat hat die Fakultäten aufgefordert, die Kontrolle von Anwesenheit auf die Fälle zu beschränken, bei denen die Teilnahme Voraussetzung für den Studienerfolg ist (z.B. Laborpraktika).“

(Altmagnifizenz Prof. Franz Häuser)

Die Aussage von Prof. Häuser wurde von der Rektorin Prof. Schücking im Senat bestätigt.

Fakten im Überblick


  • Es gibt keine rechtliche Grundlage für eine Anwesenheitspflicht.

  • Dies bestätigen auch die Staatsministerin sowie die Rektorin.

  • Spread the word: Information in den Veranstaltungen und Boykott der Listen sind die ersten Schritte, das Problem selbst anzugehen.

  • Lasst euch nicht einschüchtern!

  • Wenn ihr selbst nicht mehr weiter wisset, meldet euch beim HoPo-Referat.