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Bestandsschutz

Der so genannte "Bestandsschutz" ergibt sich aus verschiedenen Paragraphen des Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) in Verbindung mit der Studien- und Prüfungsordnung: Die Regelstudienzeit (SächsHSG § 33) ist in der Prüfungsordnung festgelegt Weiterhin sind in den Prüfungsordnungen die Modalitäten für Prüfungen geregelt. Eine Unterbrechung der Regelstudienzeit, wie sie nach § 20 SächsHSG zugelassen, ist dabei noch nicht berechnet. Die Regelstudienzeit muss nicht chronologisch ablaufen!

In Studien- und Prüfungsordnungen sind die zu erbringenden Leistungen und das Veranstaltungsangebot geregelt. Hinsichtlich dieser Rechtslage ergeben sich bereits an dieser Stelle hinreichende Gründe für die Forderung, die Veranstaltungen im Hauptstudium noch bis zum Ende des Sommersemesters 2011 aufrechtzuerhalten. Dabei ist darauf zu achten, dass während der Übergangszeit für den Großteil der Studierenden allgemeine Regelungen hinsichtlich der Transparenz getroffen werden. Einzelfalllösungen sollten unbedingt die Ausnahme bleiben.

Solltet ihr Probleme mit eurem Studienabschluss bekommen, meldet euch bei den ReferentInnen für Hochschulpolitik oder den GeschäftsführerInnen.