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Wo soll's denn hingehen?

Der sächsische Koalitionsvertrag

Bestechend wie knackig nennt die neue Regierung aus CDU und FDP ihren Koalitionsvertrag „Freiheit. Verantwortung. Solidarität.“ Pathetisch werden den (mehr oder weniger) geneigten LeserInnen die hehren Ziele an den Kopf geknallt – doch man wird das Gefühl nicht los, dass nach den drei Schlagworten ein Halbsatz fehlt. „Haben wir hinter uns“ zum Beispiel. Denn nimmt man sich den Koalitionsvertrag etwas genauer vor, kann Studierenden die Lust schon mal vergehen: der mit „Hochschulen und Forschung“ überschriebene Abschnitt hat es in sich.

Lehre und Forschung

„Differenzierte Karrierepfade“ wolle man an den Hochschulen schaffen, so der Koalitionsvertrag. „Auseinanderdividieren“ hätte den Sachverhalt wohl besser beschrieben: bei der Formulierung geht es um die Möglichkeit, WissenschaftlerInnen mit einem Schwerpunkt auf Lehre oder Forschung einzustellen. Damit scheint ein Wissenschaftsverständnis verworfen, das lange Zeit die Bildungsideale geprägt hat: Lehre aus Forschung. Im Zusammenhang mit Bachelor-Master nur konsequent. Wenn das Bachelorstudium als lediglich zur Vorbereitung auf einen Beruf dienen soll und mit Wissenschaft nichts zu tun hat, ist diese Kopplung auch gar nicht mehr so notwendig.  Schon jetzt werden so genannte „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“ an Sachsens Hochschulen beschäftigt, deren „besondere Aufgabe“ angesichts eines Lehrdeputats von vierundzwanzig Semesterwochenstunden in einem bestimmt nicht besteht: Forschung. Auch katastrophal bezahlte Lehraufträge (im Fall von DoktorandInnen oft sogar gänzlich unentgeltlich) werden verstärkt zur Absicherung des grundlegenden Lehrangebotes vergeben.

Dabei soll den Hochschulen die Autonomie eigener Tarifverträge übergeben werden, um „leistungsbezogen“ entlohnen zu können. Vielmehr ist zu befürchten, dass eine Korrektur bereits bestehender prekärer Beschäftigungsverhältnisse dabei eher unwahrscheinlich ist.

Und wer bezahlt?

„Sachsen wird keine gesetzlichen Studiengebühren festschreiben. Bei deutlicher Überschreitung der Regelstudienzeit sollen Gebühren erhoben werden. Wir wollen größere finanzielle Handlungs- und Entscheidungsfreiheit für unsere Hochschulen,“ so heißt es im Koalitionsvertrag. Was zunächst vielleicht besser klingt als erwartet, ist es nicht. Denn die Formulierung lässt die Möglichkeit offen, den Hochschulen die Entscheidung für oder gegen Studiengebühren zu überlassen. Angesichts nicht ausreichender staatlicher Zuschüsse womöglich ein willkommener Ausweg für die Hochschulen aus der Unterfinanzierung.

Außerdem sind Langzeitstudiengebühren nicht nur möglich, sondern fest vorgesehen. Diese sind besonders problematisch, da sie im Verhältnis zu allgemeinen Studiengebühren weitgehend öffentlich toleriert werden. Das Bild der faulen selbst verschuldeten Langzeitstudierenden dominiert die Wahrnehmung. Dabei wären beispielsweise vor allem diejenigen betroffen, die neben dem Studium arbeiten müssen, Eltern sind oder sich „extracurricular“ engagieren. Auch die organisatorischen Probleme des Bachelorstudium würden so den Studierenden zulasten gelegt – und die Hochschulen durch Mehreinnahmen für ihr Missmanagement belohnt.

Das viel geforderte „Lebenslange Lernen“ (im Koalitionsvertrag sollen Schulen und Hochschulen „Häuser des Lebenslangen Lernens“ werden) wirkt insofern auch zutiefst zynisch. Wer tatsächlich länger lernt als vorgesehen soll offenbar auch bezahlen.

Diese Einnahmen reichen natürlich nicht aus. Staatliche Zuschüsse sollen weiterhin die Grundfinanzierung gewährleisten. Diese werden aber an die Erfüllung von so genannten Zielvereinbarungen gekoppelt, die der Freistaat Sachen mit den Hochschulen abschließt. Angesichts vieler Polemiken gegen angebliche SED-Nachfolgeparteien  ist diese Form der wissenschaftlichen Planwirtschaft bemerkenswert.

Und trotzdem immer besser!

Trotz allem soll es mehr Leistung, mehr Exzellenz und mehr Drittmittel geben! Mehr Forschung - vor allem „grüne Gentechnologie, [...] Nanotechnologie sowie die Kernsicherheitsforschung“! Eine gesellschaftliche Debatte dieser Forschungsbereiche wäre dabei allerdings mehr als notwendig. Stattdessen scheinen wirtschaftliche Interessen hier mehr im Fokus zu stehen – ganz im Sinne von mehr „Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft“. Standortdebatten dominieren die politischen Ziele der Koalition, ohne dabei zum einen zu erkennen, dass aus Stroh nicht Gold gemacht werden kann – und somit eine staatliche Grundfinanzierung notwendig ist. Und ohne zum anderen wahrzuhaben, dass Wissenschaft und Lehre nicht durch Wettbewerb, sondern durch Zusammenarbeit ergebnisreicher wird.

„Dazu wollen wir das Hochschulgesetz weiterentwickeln“

Knapp ein Jahr, nachdem das Hochschulgesetz nach jahrelangen massiven Protesten und Diskussionen verabschiedet wurde, soll nun also die nächste Novelle kommen. Inwiefern sich angesichts der Pläne im Koalitionsvertrag für die Studierenden dadurch alles zum Besseren wendet, bleibt abzuwarten. Notwendig ist vor allem eine kritische Debatte, an der sich alle Studierenden beteiligen. Denn wenn diese Entscheidungen ohne Studierende getroffen werden, sieht es die nächsten Jahre sehr düster aus. Hoffnung macht, dass die neue Staatsministerin Schorlemer – selbst Professorin an der TU Dresden – sehr wohl um die Probleme der Hochschulen weiß – und als Parteilose vielleicht auch die ein oder andere Unsinnigkeit des Koalitionsvertrag verhindert.

Dorothee Riese

Sprecherin der Konferenz Sächsischer Studierendenschaften