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Anerkennung "Kleines Latinum"

Bisher wurde bei der Immatrikulation in einen Studiengang der Universität Leipzig, in dem der Nachweis des "Latinums" oder von "Lateinkenntnissen" erbracht werden muss, das „Kleine Latinum“ nicht anerkannt. Die betroffenen Studierenden mussten/sollten stattdessen in zwei Modulen (im polyv. Bachelor Lehramt in den beiden Modulfenstern) Latein belegen, um die Qualifikationen nachzuholen. Auf Anfrage beim Sächsischen Staatsministerium für Kultus und Sport ist eine Anerkennung jedoch möglich!

Im Antwortschreiben heißt es:

„Das Sächsische Staatsministerium für Kultus und Sport (SMK) kann das sogenannte 'Kleine Latinum', das z.B. in Sachsen-Anhalt oder Thüringen auf den Abiturzeugnissen zertifiziert wird, als Äquivalent es Latinums in Sachsen anerkennen. Dies erfolgt nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalles. Interessenten werden gebeten, eine beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses und das Gesuch um Anerkennung [...] zu senden.“

 

Hier findet ihr eine Briefvorlage für dieses Schreiben:

 

Generell wird im Zuge der Lehramtsreform auch über die überhöhten Ansprüche an die Studierenden in Sachen Latinum diskutiert. Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Lateinanforderungen im Vergleich zu anderen Bundesländern deutlich erhöht. Deshalb ist Besserung in Sicht.

 

Bitte schreibt eine kurze Notiz an das Referat für Lehramt (lehramtATstura.uni.leipzig.de), wenn ihr eine Rückmeldung vom Ministerium erhalten habt. Für eure Lehramtsvertretung ist es wichtig zu wissen, ob die Anerkennung problemlos funktioniert.