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Positionspapier an das Studentenwerk Leipzig zur Weiterentwicklung der Psychosozialen Beratung

Die grundlegende Idee der Psychosozialen Beratung ist aufs Engste verknüpft mit der Verwirklichung von Inklusion und der Gewährleistung von voller und gleichberechtigter Teilhabe für alle. Sie erfordert Sensibilität für (drohende) Behinderung und ein aktuelles Verständnis von Behinderung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Psychosoziale Beratung bewegt sich damit weg von einer Idee der Fürsorge hin zu Gewährleistung fundamentaler Rechte der Menschen, die von den Unzulänglichkeiten einer einseitig auf Leistung orientierten Universität und den Bedingungen des BA/MA-Systems besonders betroffen und in ihrer Gesundheit und Teilhabe gefährdet sind. Die Beratung soll deshalb in ihrem Selbstverständnis auf einem Empowerment-Ansatz gründen, sie soll einfühlsam, entpathologisierend, autonomiefördernd und motivierend sein.

  1. Allgemeines:

  1. Das Angebot der psychologischen Beratung orientiert sich zukünftig in quantitativer wie in qualitativer Hinsicht am Bedarf der Studierenden.

  1. Der Prozess zur Weiterentwicklung orientiert sich eng an den Grundsatzpapieren und Vorgaben des Deutschen Studentenwerkes zu Standards in der Beratung.

  1. Zur Wahrung der Interessenvertretung betroffener Studierenden, arbeiteten die Mitarbeiter*innen der psychologischen Beratung mit den entsprechenden studentischen Vertreter*innen eng zusammen und stehen den jeweiligen Behindertenbeauftragten für allgemein fachliche Aufklärung über psychische Beeinträchtigungen zur Verfügung und setzen sich aktiv für den Abbau von Barrieren für StudentInnen mit psychischer Beeinträchtigung/Behinderung ein.

  1. Die Funktion der Beratungsstelle dient ausschließlich studentischen Interessen und muss die Hilfesuchenden in ihrer hochschulspezifischen Situation als Student*innen unterstützen und fördern. Die Beratung setzt keine Definition eines krankheitswertigen Geschehens voraus.

  1. Im laufenden Prozess wird betroffenen Studierenden die Möglichkeit gegeben, ihre eigene Sicht unmittelbar einzubringen. Zur Schaffung verlässlicher und fester Strukturen für alle Beteiligten wird hierfür am Studentenwerk eine Arbeitsgruppe gebildet. Das Expertenwissen betroffener Studierender findet besondere Berücksichtigung.

  1. Die Psychologische Beratung findet inhaltlich wie räumlich nah an den Hochschulen statt. Die Psychologische Beratungsstelle verfügt daher zukünftig über mindestens ein Beratungsbüro sowie einen nach Bedarf verfügbaren Gruppenraum.

  2. Die Beratungsstelle bezeichnet sich als ,Psychosoziale Beratungsstelle'.

  1. Aufgabenbereiche der Psychologischen Beratung

  1. Beratung nach psychotherapeutischen Maßstäben bei Studierenden mit psychischen Problemen und psychischen Erkrankungen sowie davon bedrohte Studierende im Sinne einer frühzeitigen Prävention. Die Beratung umfasst das gesamte Spektrum psychischer Beschwerden wie Ängste, Depressionen, Kontaktschwierigkeiten, Selbstwertzweifel, Suchtprobleme, Suizidalität usw.

  1. Für Studierende mit psychischer Behinderung/chronischer psychischer Krankheit ist die Psychologische Beratungsstelle eine wichtige Informations- und Beratungsstelle und arbeitet eng mit den Behindertenbeauftragten der Hochschulen und der Sozialberatung zusammen. Der Aus­ und Aufbau barrierefreier Strukturen imHochschulbereich sowie die Mitwirkung in relevanten Gremien des Studentenwerkes und der Hochschulen gehören ebenso dazu. Dieser Arbeit liegt ein modernes Verständnis von Behinderung im Sinne der UN­ Behindertenrechtskonvention (2009) zugrunde.

  1. Die allgemeine Beratung erfolgt in Einzelgesprächen nach individueller Terminvereinbarung. Die Beratung erfolgt je nach Fragestellung als Einzel­, Paar­ oder Familienberatung.

  1. Zusätzlich zur Einzelberatung bietet die Beratungsstelle entsprechend therapeutisch angeleitete Gruppenangebote an, welche betroffene Student_innen bei studienbezogenen Problemen (wie Arbeitsstörungen und Prüfungsangst) unterstützen und sie damit im Sinne eines effizienten Studienabschlusses entsprechend effektiv fördern.Dazu muss langfristig mindestens einmal pro Woche eine offene Beratungszeit für hilfesuchende Studierende ohne vorherige Anmeldung ermöglicht werden.

  1. Darüber hinaus fördert die Ambulanz die studentische Selbsthilfe im psychosozialen Bereich und bringt sich in Organisation und Unterstützung von Netzwerkarbeit mit Betroffenen und Verbänden ein.

  1. Die Beratungsstelle leitet bei Bedarf zu medizinischen oder längerfristigen psychotherapeutischen Behandlungen über. Die teilweise langen Wartezeiten auf Therapieplätze können durch Beratungsgespräche überbrückt werden. Gegebenenfalls wird längerfristig versucht eine Kurzzeittherapie (höchstens 15 Sitzungen) anbieten zu können.

  1. Die Beratungsstelle ist Ansprechpartner für Rehabilitationsphasen von Student_innen nach langer Krankheit bzw. längeren Klinikaufenthalten. Die Rückkehr in den Studienalltag wird unter Berücksichtigung der tatsächlichen Leistungsfähigkeit begleitet um Heilungsprozesse durch mögliche Überforderung nicht zu gefährden.

  1. Die Beratungsstelle betreibt offensiv Werbung um gefährdete und hilfesuchende Student_innen frühzeitig zu erreichen. Die Öffentlichkeitsarbeit dient der Entstigmatisierung psychischer Krankheiten und der Erhöhung des Informationsstandes bei DozentInnen und MitarbeiterInnen der Verwaltung.

  1. Die Beratung erfolgt nach den aktuellen Standards für Evaluation und Qualitätsmanagement. Die Verbesserung der psychologischen Beratung und der psychosozialen Hilfen (insbesondere der Gruppenangebote) ist ein fortlaufender Prozess, in den sich die Hilfesuchenden einbringen sollen. Auf ihre Bedürfnisse und Wünsche muss kurzfristig reagiert werden können. Dazu können insbesondere spezielle Angebote für ,Langzeitstudierende' (zur Förderung des Studienabschlusses), bei Konflikten in Wohngemeinschaften, aber auch für ausländische Studierende zählen (Akkulturationsstress).

  2. Die Beratungsstelle erstellt detaillierte Statistiken über ihre Beratungstätigkeit (Anzahl der Einzelberatungen, Auslastung der Gruppenangebote, Beratungsanlässe, Hochschulzugehörigkeit der beratenen Studierenden, etc.) und macht diese öffentlich zugänglich (Homepage).

  3. Die Beratungsstelle veröffentlicht wissenschaftliche Beiträge und Abschlussarbeiten der Leipziger Hochschulen, welche das Themenspektrum psychologischer Studienberatung betreffen.

(III) Qualifikation der Berater_innen

  1. In der Ambulanz arbeitet mindestens eine psychotherapeutische Fachkraft (mit abgeschlossener Zusatzausbildung in mindestens einem staatlich anerkannten Psychotherapieverfahren). Die Leitung der Beratungsstelle soll ebenso über die Approbation verfügen.

  1. Vorausgesetzt werden vertiefte Kenntnisse der Hochschulstrukturen in Leipzig und hochschulrechtlicher Regelungen, sowie Expertenwissen um die besonderen Aspekte der Alters­ und Entwicklungsphase von Studierenden. Darüber hinaus ein Grundwissen über psychische Beeinträchtigungen/Behinderungen und deren Auswirkungen, insbesondere im Studium.

(IV) Überwindung des Kooperationsmodells in der Psychologischen Beratung 

  1. Zusammenführung der bisher extern geleisteten psychosozialen Beratung in einer fest in das Studentenwerk eingegliederten Psychologischen Beratungsstelle als mittelfristiges Ziel.

  1. Konkrete Festlegungen für einen Übergangsprozess mit einjähriger Dauer.

  2. Die Stellen der Berater_innen werden über öffentliche Ausschreibungen besetzt.

    Das Positionspapier im PDF-Format.