Berufungskommissionen sind keine ständigen Kommissionen, sondern werden immer dann gebildet, wenn aus unterschiedlichsten Gründen ein Lehrstuhl neu besetzt werden muss. Da hier wesentlich mehr Faktoren eine Rolle spielen, welcher der Kandierenden am Ende den Ruf (die Universitätsprofessorenstelle) erhält, gliedert sich ein Berufungsverfahren in mehrere Etappen.

Vordergründiges Ziel von uns Studierenden ist es zu erfahren, ob die Kandidierenden sich in den vergangenen Jahren in der Lehre hervor getan haben und an dieser auch interessiert sind oder ob sie in der Regel nur delegieren und vor allem die Forschung als Ihren Schwerpunkt ansehen.

Insgesamt sitzen zwei Studierende in dem Gremium, welche vom FSR zunächst vorgeschlagen und im FakRat bestätigt werden müssen. Auch wenn es so scheint, dass die studentischen VertreterInnen kein großes Gewicht in einer neun- bis zehnköpfigen Kommission einbringen können, so ist im Endeffekt jede Stimme entscheidend, da nach Abschluss der Berufungskommission der Fakultätsrat und vor allem der Senat als bestätigendes Organe sehr viel Wert auf ein eindeutiges Votum legen. Nach Ausschreibung der Stelle steht zu Beginn in der Regel die rein formale Sichtung an, in der die BewerberInnen dahingehend geprüft werden, ob sie die Kriterien überhaupt erfüllen. Aus diesem Kreis werden dann einige zum „Vorsingen“ eingeladen.

Dieses „Vorsingen“ nimmt in der Regel einen kompletten Tag ein, an dessen Vormittag sich die Kandidierenden in öffentlichen Vorträgen präsentieren können, um dann am Nachmittag ausschließlich vor der Kommission zu bestimmten Aspekten Frage und Antwort zu stehen. Danach werden die verbleibenden Kandidierenden manchmal in ihren Heimatunis besucht und von externen GutachterInnen bewertet. Dann trifft sich die Kommission ein letztes Mal zur abschließenden Reihung der Kandidierenden. Dieser Vorschlag wird dann im Fakultätsrat abgestimmt, danach beginnen die Verhandlungen zwischen der Fakultät und den BewerberInnen.

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