Der Senat ist ein zentrales Gremium der Universität Leipzig und dient der Beschlussfassung über Ordnungen der Hochschule, ist also zuständig für die akademischen Angelegenheiten. Der Senat trifft Entscheidungen über die Förderungen des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses, der Lehre, Forschung oder Kunst. Es wird außerdem über Grundsatzfragen zum Thema Organisation des Lehr- und Studienbetriebs oder die Evaluation der Lehre entschieden. Ebenfalls Thema ist die Entwicklung der Hochschule in der Zukunft. Eine der wichtigsten Aufgaben des Senates, ist die Erteilung des Einvernehmens zum Wahlvorschlag des Hochschulrates für die Wahl des Rektors. Der Senat besteht aus folgenden Ausschüssen:

Der Senat tagt einmal im Monat und ist öffentlich zugänglich, lediglich Personalangelegenheiten werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. Er besteht aus gewählten Vertretern (Senatoren) sowie Rektorin, Prorektoren, Kanzlerin, Dekane Gleichstellungsbeauftragter, die als beratende Mitglieder fungieren.