Fakultätsrat
Der Fakultätsrat ist das wichtigste Gremium auf Fakultätsebene. In diesem sind drei Studierende vertreten, welche direkt von euch gewählt werden und nicht mit dem FSR in Verbindung stehen müssen. Die aktuelle Zusammensetzung des Fakultätsrates findet ihr hier.
Die konkreten Aufgaben des Fakultätsrates sind die folgenden:
- Erlass der Prüfungs- und Studienordnung
- Erlass der Promotions- und Habitilisationsordnung
- Vorschläge für die Aufhebung, Einrichtung und Änderung von Studiengängen
- Die Koordinierung von Forschungsvorhaben
- Vorschläge für Zielvereinbarungen der Fakultät mit dem Rektorat
- Stellungnahmen der Fakultät zu Zielvereinbarungen der Hochschule mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
- Die Sicherung ihres Lehrangebotes und die Planung des Studienangebotes nach dem Entwicklungsplan der Fakultät
- Durchführung von Evaluationsverfahren
- Vorschläge für die Aufstellung von Struktur- und Entwicklungsplänen der Fakultät
- Die Mitwirkung am Entwurf des Wirtschaftsplanes der Hochschule
- Die Stellungnahme zur Verwendung der der Fakultät zugewiesenen Stellen und Mittel
- Die Durchführung der Studienfachberatung
- Die Besetzung der Berufungskommissionen und Vorschläge für die Funktionsbeschreibung von Hochschullehrerstellen
Die Sitzungen des Fakultätsrates finden ca. alle 4 Wochen statt. Sie teilen sich in einen hochschulöffentlichen Teil, an dem jeder Teilnehmen kann und einen geschlossenen Teil, der nur den gewählten Mitgliedern vorbehalten ist und in dem finanzielle und personelle Themen besprochen werden. Interessierte finden ihr hier die Termine.