Der Student_innenRat der Universität hat ein Vorschlagsrecht bei der Besetzung des Gleichstellungsausschusses der Universität Leipzig. Gesucht werden zwei Student_innen, die für ein Jahr im Gleichstellungsausschuss mitarbeiten möchten. Zusätzlich werden für die zwei Studierenden noch zwei studentische Vertreter_innen gesucht.

Der Gleichstellungsausschuss findet sich im §20 der Grundordnung der Universität Leipzig wieder. Die Mitglieder des Gleichstellungsausschusses werden für die Dauer von drei Jahren vom Senat gewählt. Die Studierendenvertreter_innen für jeweils ein Jahr. Die Mitglieder müssen nicht dem Senat angehören.

Zu den Aufgaben zählen die Teilnahme an den Sitzungen des Gleichstellungsausschusses, der vor allem der Beratung des/r Gleichstellungsbeauftragten, des Rektorats und des Senats zu Maßnahmen und Projekten zur Durchsetzung der Chancengleichheit.

Bei Fragen wende Dich bitte an unsere Geschäftsführer_innen 0341 - 97 37 850, gf@stura.uni-leipzig.de. Weitere Infos: www.stura.uni-leipzig.de/mitmachen

Kandidaturen werden per Zuruf im Plenum entgegen genommen oder bereits vor dem Plenum formlos per Mail an gf@stura.uni-leipzig.de.