In einer Debatte zum Diskussionsantrag zur Feedbackkultur im Plenum am 4. April 2023 wurde sich ein Ausschuss gewünscht, der sich mit der Plenumskultur auseinandersetzt und regelmäßig das Plenum evaluiert.

Dieser ist als Awareness-Ausschuss in unsere Struktur aufgenommen.

Mitglieder

Der Ausschuss ist mit 7 Plenarmitgliedern zu besetzen, von welchen mindestens vier FLINTA*-Personen sind (da- von mind. eine Person nicht cis), mindestens ein*e Vertreter*in eine BiPoc-Person sein soll und eine Person von Behinderung betroffen sein soll bzw. eine chronische Erkrankung oder eine psychische Erkrankung haben soll. Der Ausschuss soll die Vielfalt der Studierendenschaft hinsichtlich der Betroffenheit von Diskriminierung durch beispielsweise Ableismus, Sexismus und Rassismus abbilden. Die Vertreter*innen werden jeweils für ein Jahr gewählt. Bei der Wahl ist mindestens die Hälfte der Plätze in der Sitzungsleitung durch Frauen und/oder Trans*- bzw. Inter*Personen zu besetzen. Stehen keine Kandidat*innen eines Geschlechts zur Verfügung, bleiben die offenen Stellen bis zu einer erneuten Wahl unbesetzt.

Der Ausschuss ist ausdrücklich von Plenumsmitgliedern zu besetzen. Darüber hinaus ist das Plenum des Ausschusses für alle Mitglieder der verfassten Student*innenschaft offen.

Die Referate Gleichstellung & Lebensweisenpolitik, Inklusion und Antirassismus nehmen als beratende Mitglieder an der Sitzung teil und übernehmen die Koordination, Protokollführung und Redeleitung im Ausschuss und ergänzen ggf. inhaltlich.

-> Auch du kannst Teil des Awareness-Ausschusses werden, solang du gewähltes Mitglied im Plenum bist. Stell dich doch einfach im nächsten Plenum zur Wahl oder melde dich bei der Geschäftsführung unter gf@stura.uni-leipzig.de

Aufgaben

Dieser Ausschuss soll sich zuerst darum kümmern, ein Awarenesskonzept für das Plenum zu erstellen, um einen angemessenen Umgang mit grenzüberschreitendem Verhalten und diskriminierenden Strukturen innerhalb des Plenums zu finden und präventiv (z.B. durch Infomaterial, Kampagnen und dergleichen) gegen diese vorzugehen.

Weiterhin wird sich der Ausschuss mit der Frage auseinandersetzen, wie einzelne Fälle grenzüberschreitenden Verhaltens aufgearbeitet werden können und wie das Awarenesskonzept im Plenum umgesetzt werden kann (z. B. durch die Wahl von Awarenessbeauftragten).